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Lehrkraft für Querflöte und Blockflöte (m/w/d) (Elternzeitvertretung)

Allgemeines:

Wir suchen ab jetzt eine Elternzeitvertretung für Querflöte und Blockflöte.

Anforderungen:

  • Abgeschlossenes musikpädagogisches und/oder künstlerisches Studium an einer Musikhochschule oder eine vergleichbare Qualifikation  

  • Hohe musikalische und pädagogische Kompetenz und Interesse an neuen Arbeitsfeldern und Entwicklungen

  • Fähigkeit zur selbständigen und selbstorganisierten Arbeit, Flexibilität, Organisationstalent, musikalische Kreativität sowie Gestaltungskraft,

  • Idealerweise Berufserfahrung und Unterrichtserfahrung (besonders im Gruppenunterricht)

  • Begeisterung und Engagement für die musikalische Begleitung und Förderung der MusikschülerInnen und Freundlichkeit und Aufgeschlossenheit und Empathie im Umgang mit Kindern und Eltern

  • Kommunikations- und Teamfähigkeit und Lust und Offenheit den Musikschulalltag musikalisch durch engagierte Mitarbeit bei Veranstaltungen der Musikschule mitzugestalten.

 

Ihre Aufgaben

  • Einzel-, Partner- und Gruppenunterricht im Fach Querflöte und 
    im Fach Blockflöte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

  • Heranführen von Schülerinnen und Schüler an Ensemblespiel, Konzerte, Vorspiele und Wettbewerbe,

  • fächerübergreifende Zusammenarbeit in einem engagierten Kollegium

  • Mitwirkung an Kooperationsprojekten mit Kita, Schule und Bläserklassen und Musikvereinen

  • Mitgestalten von Veranstaltungen der Musikschule und Vorbereitung auf Konzerte und Orchesterteilnahme

  • Begabtenförderung

  • Vorbereitung und Betreuung von Schülerinnen- und Schülervorspielen, Vorbereitung und Betreuung von Schülerinnen und Schüler bei Wettbewerben und Studienvorbereitung

  • aktive Beteiligung am Musikschulleben in den beiden Trägergemeinden

     

Ferner laut Tarifvertrag insbesondere folgende Zusammenhangstätigkeiten:

  • Vor- und Nachbereitung des Unterrichts (Vorbereitungszeiten)

  • Abhaltung von Sprechstunden (fachliche und vertrauensvolle Beratung der Eltern)

  • Teilnahme an Schulkonferenzen und Elternabenden,

  • Teilnahme am Vorspiel der Schülerinnen und Schüler, 
    soweit dieses außerhalb des Unterrichts stattfindet,

  • Mitwirkung an Veranstaltungen der Musikschule sowie Mitwirkung im Rahmen der Beteiligung der Musikschule an musikalischen Veranstaltungen (z.B. Orchesteraufführungen, Musikwochen und ähnliche Veranstaltungen), die der Arbeitgeber, einer seiner wirtschaftlichen Träger oder ein Dritter, dessen wirtschaftlicher Träger der Arbeitgeber ist, durchführt,

  • Mitwirkung an Musikwettbewerben und ähnlichen Veranstaltungen

Leistungen:

  • Eine befristete Einstellung als kommunale/r Beschäftigte/r im öffentlichen Dienst mit Vergütung nach Entgeltgruppe 9b des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA).

  • arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente der BVK Zusatzversorgung  
    für unsere im öffentlichen Dienst bei der Gemeinde beschäftigten Musikschullehrkräfte

  • tarifliche Jahressonderzahlung

  • Leistungsentgelt

  • vermögenwirksame Leistungen

  • Fahrtkostenerstattung

  • Fortbildungen und Weiterbildungsmöglichkeiten 

  • Vielseitige, spannende und abwechslungsreiche Unterrichtsmöglichkeiten mit guten Entfaltungsmöglichkeiten und Raum für Kreativität in einem engagierten, motivierten Team. Gemeinsam im Team können Sie das musikalische Leben an der Musikschule mitgestalten.

Bewerbungsunterlagen:

Die Stelle als Mutterschutz- und Elternzeitvertretung ist voraussichtlich befristet bis zum 09.05.2027. 

Für Fragen zu Ihrer Bewerbung und zum Arbeitsverhältnis und fachliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Günter Schaumberger (Musikschulleiter) Mobil +49 (0) 15150208131.

Sie verfügen über musikpädagogische Kompetenzen zur Vermittlung musikalischer Bildung im Fachbereich Querflöte mit Zweitinstrument Blockflöte, dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung zur Verstärkung unseres engagierten Kollegiums.

Für die Arbeit mit Kindern wird ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentral-registergesetz – BZRG benötigt. Führerschein und Fahrzeug sind zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich. Bei nach 31.12.1970 geborenen Bewerberinnen und Bewerber ist der Nachweis eines ausreichenden Masernimpfschutzes, alternativ der Immunität gegen Masern oder einer Kontraindikation gegen eine Impfung Einstellungsvoraussetzung. Der Urlaub ist in den Schulferien zu nehmen. Die Ausübung der Tätigkeit erfolgt an den Musikschulstandorten in Horgau und Zusmarshausen.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit Bewerbungsschreiben, tabellarischen Lebenslauf, Berufs- bzw. Studienabschlüssen und qualifizierten Arbeitszeugnissen und Qualifikationsnachweisen. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen möglichst in einer pdf Datei per Email an .

Wir bitten um Verständnis, dass Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen nicht erstattet werden können. Unterlagen, die per Post zugehen, nicht zurückgesandt werden; wir vernichten diese spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewerbungsverfahrens datenschutzkonform.

Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau

Schulleiter G.Schaumberger +49 (0) 15150208131
Martinsplatz 1
86497 Horgau

 

Kontakt:

Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau
Martinsplatz 1
86497 Horgau

(08294) 8040-0

E-Mail:

Mehr über Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau [hier].

Bürozeiten

Montag - Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr


Persönliche Sprechstunden:
nur nach Vereinbarung

Unterrichts-Orte

Grundschule Horgau
Martinsplatz 7
86497 Horgau


Musikschule Zusmarshausen
Marktplatz 7
86441 Zusmarshausen

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